March 27, 2012 bei wernhard
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Vorratsdatenspeicherung, Zensur, EU, Österreich, Überwachungsstaat
EU, Vorratsdatenspeicherung, Österreich, Überwachung
Quelle: http:/
Ort: Raum D / MQ Wien
Museumsplatz 1, 1070 WienDatum: 27. März 2012 Zeit: 20.00 (Einlass 19.00) Podium:
- NR Albert Steinhauser, Grüne, albertsteinhauser.at
- Michael R., IT Techniker
- Georg Markus Kainz, quintessenz.at
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Bis zum 1. April durfte in Österreich nur bei einem begründeten Verdacht auf Auftrag der Staatsanwaltschaft gegen einen Bürger ermittelt werden, und genau definierte Informationen über die Person gesammelt werden. Verdächtige hatten damit das Recht auf Privatsphäre nur in genau definierten Bereichen verloren, die für die Aufklärung notwendig gewesen wären.
Ab 1. April wird unsere Rechtsauffassung auf den Kopf gestellt - Daten werden von uns allen gesammelt und einmal auf Vorrat gespeichert - man kann sie ja vielleicht einmal gegen uns verwenden. Die Gier nach unseren Daten hat schon das Interesse diverser Lobbyisten geweckt, die die nun schon mal gespeicherten Daten für ihre zum Teil dubiosen Interessen nutzen wollen.Die Idee Daten mal auf Vorrat zu speichern wurde aus der Terrorangst und falschen Sichheitsversprechen geboren, und gegen den Willen der Bevölkerung in vielen Ländern der EU bereits vor Österreich in Kraft gesetzt. Die tragischen terroristischen Vorfälle 2011 in Norwegen sowie der in dieser Woche in Frankreich haben jedoch das Unvermögen der Behörden solche Attentate zu verhindern aufgezeigt - und das obwohl in beiden Fällen die Attentäter der Polizei im Vorfeld bereits bekannt waren.
Auch wenn die Daten-Fetischisten und industriellen Profiteure wie Sektenführer mit Heilsversprechen durch die Lande ziehen, es wird eine Vollkaskogesellschaft ohne Verbrechen nie geben - warum bezahlen wir dann aber mit der Aufgabe unserer verfassungsrechtlichen Freiheiten, einem unbeobachtetem selbstbestimmten bürgerlichen Leben?
Zu Gast bei Georg Markus Kainz ist der Justizsprecher der Grünen NR. Albert Steinhauser, um über die nächsten Schritte und was wir alle gemeinsam noch tun können zu diskutieren. Wie Daten durch Fehlinterpretation auch Unschuldige in das Fadenkreuzer der Ermittler bringen können wird Michael R. berichten, der Besuch von der Wega bekommen hat, die in ihm den Anführer von anonymous gesehen hat. Abgesehen davon, dass eine lose Gruppe ohne Hierarchie keinen Führer hat, wurde Michael R. nach Hausdurchsuchung und Verhör seine völlige Unschuld durch die Behörde bescheinigt.
Lageplan:
http:// quintessenz.at/ images/ qTalk_Lageplan.jpg Hintergrundlektüre:
Wikipedia: Anschläge in Norwegen 2011
http:// de.wikipedia.org/ wiki/ Anschl%C3%A4ge_in_Norwegen_2011 Die Presse: Tod des unterschätzten Gotteskriegers
http:// diepresse.com/ home/ panorama/ welt/ 741468/ Anschlaege-von-Toulouse Die Polizei stürmte am Donnerstag die Wohnung in Toulouse, in der sich der Attentäter Mohamed Merah verschanzt hielt, und erschoss ihn. Behörden hatten seine Gefährlichkeit seit Jahren falsch eingeschätzt hatten.
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edited by Chris
published on: 2012-03-23
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March 31, 2011 bei wernhard
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Überwachungsstaat, Bevölkerung, Fußfessel, Lobby, Österreich, EU, Vorratsdatenspeicherung
EU, Vorratsdatenspeicherung, Österreich, Überwachung
Wie oft muss noch bestätigt werden, dass die Vorratsdatenspeicherung Mist ist, die die österreichische Regierung beschlossen hat umzusetzen?
Was können wir tun, dass dieser Schwachsinn und Wulzt an Menschenrechtsverletzungen seitens der Regierung ein Ende nimmt?!?!
Quelle: http:/
Der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzrat hat sich einstimmig gegen das Regierungsvorhaben der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Stellungnahme nach der Sitzung am Montag sei ablehnend ausgefallen, berichtete der Vorsitzende Johann Maier in einer Aussendung tags darauf. Kritisiert wurde auch, dass Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) keiner Begutachtung unterzogen worden seien.
Eingriff in Telekommunikationsgeheimnis
Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, weiche in einigen Punkten vom Begutachtungsentwurf ab, bemängelt Maier. Daher will der Datenschutzrat die beschlossene Stellungnahme an die im Parlament vertretenen Fraktionen weiterleiten. Darin heißt es: "Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind."
"Generelles Misstrauen gegenüber allen Menschen"
Für den Datenschutzrat ist die Vorratsdatenspeicherung "eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen". Massive Zweifel gibt es an der Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta, was der Europäische Gerichtshof werde klären müssen. Der Datenschutzrat drängt auch auf eine Untersuchung der Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung - sie war ursprünglich als Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht - auf europäischer Ebene. Die Ergebnisse müsse der österreichische Gesetzgeber dann auch berücksichtigen. (APA)
March 24, 2011 bei wernhard
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Überwachungsstaat, Bevölkerung, Fußfessel, Lobby, Österreich, EU, Vorratsdatenspeicherung
EU, Vorratsdatenspeicherung, Österreich, Überwachung
Quelle: www.argedaten.at
2011/03/31 Vorratsdatenspeicherung ist Beginn präventivstaatlicher Maßnahmen
Hans G. Zeger
Die Speicherung des Telefonier- und Internetverhaltens aller Bürger ist die erste präventivstaatliche Maßnahme - Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Grundfunktionen modernen Zusammenlebens - unbeobachtet Ideen zu entwickeln, zu wirtschaften ist die Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft - Österreich zeigt sich wild entschlossen Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit aufzugeben und erlaubt billigen Sieg des Fundamentalismus
Als Vorratsdatenspeicherung wird die präventive Erfassung des Telefonier- und Internetverhaltens der gesamten Bevölkerung aus sicherheitspolizeilichen Gründen verstanden. Alle Bürger, die moderne Kommunikationsmittel nutzen, kommen damit automatisch in den Generalverdacht, diese Kommunikationsmittel zu missbrauchen und für kriminelle Zwecke zu verwenden. Es wird in Zukunft genügen "verdächtige" Telefonnummern anzurufen oder auch schlicht "verdächtiges" Telefonierverhalten zu haben, um ins Visier polizeilicher Ermittlungen zu kommen.
Manfred Rupp, Referent für "strategische Kriminalanalyse" im Bundeskriminalamt präsentiert bei Vorträgen regelmäßig stolz Beispiele zur Telefonüberwachung, bei denen bei fünf überwachten Anschlüssen tausende andere Telefonanschlüsse, die mit dem Kriminalfall gar nichts zu tun haben, mitüberwacht werden (ftp:/
Vorratsdatenspeicherung geht in die nächste Runde
Nach den heftigen Protesten zum ersten Entwurf eines österreichischen Vorratsdatenspeichergesetzes im Frühjahr 2007 wurde das Gesetzesvorhaben vorerst auf Eis gelegt (http:/
Eine Ankündigung, die wie eine gefährliche Drohung wirkt. Es gibt schlicht kein Szenario, das einen präventiven Generalverdacht von unbescholtenen Bürgern mit den Grundsätzen der UN-Charta für Menschenrechte oder der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar macht.
Tatsächlich ist das Recht unbeobachtet sein Leben zu gestalten, wirtschaftlich tätig zu sein, seine Meinung zu äußern und neue Ideen zu entwicklen, nicht bloß ein relativierbares Menschenrecht, sondern notwendige Voraussetzung einer entwickelten Gesellschaft. Unsere Gesellschaft ist darauf angewiesen durch Versuche, Irrtum und Fehler zu neuen Erkenntnissen, neuen Entwicklungen und neuen Produkten zu kommen. Stehen alle Menschen unter Kontrolle, müssen sie fürchten, dass neue, unausgegorene Ideen missverstanden werden, dass ihr Verhalten als "verdächtig" eingestuft wird, werden sie sich zu angepasstem Verhalten entscheiden, der Mut zu Innovationen wird verschwinden.
Jeder kann verdächtig werden
Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, welche Interpretationen sein Telefonierverhalten auslösen kann. Wozu auch, jeder weiß genau, warum er welches Telefonat geführt hat. Der Ermittler, der den Täter auf Grund formaler Muster ausforschen möchte, hat einen anderen Zugang.
Viele kurze Telefonate mit vielen verschiedenen, aber wiederkehrenden Telefonnummern? Ein typisches Muster von Drogendealern, die mit ihren Kunden Abholtermine vereinbaren. Mehrere lange Telefonate mit der Telefonnummer einer Zeitungsredaktion? Hinweis auf Geheimnisverrat. Viele eingehende Anrufe von immer neuen Anschlüssen beim Handy einer Frau? Verdacht der Geheimprostitution. Regelmäßig wiederkehrende Ketten von Anrufreihenfolgen? Möglicherweise organisierte Kriminalität oder Terrorismusvereinigung mit genau definierten Informations- und Befehlsstrukturen.
Regelmäßige Anrufe bei einer liechtensteinischen oder schweizer Bank? Verdacht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung großen Stils oder Terrorismusfinanzierung.
Endlos ließe sich die Liste verdächtiger Telefonmuster fortsetzen.
Nichts muss zutreffen, doch der ins Visier gekommene Bürger steht vor dem Problem Handlungen rechtfertigen zu müssen, die ihm bisher nicht einmal als problematisch bewusst waren.
Vom Verdacht werden früher oder später Angehörige, Freunde, Arbeitskollegen, Arbeitgeber oder sogar die Öffentlichkeit erfahren. Der eigene Ruf wird unwiederbringlich beschädigt sein, auch wenn sich ein Verdacht nachträglich als unbegründet erweist. Zahllos sind die Beispiele der letzten Jahre, in denen Polizisten "Verdächtige" lautstark am Arbeitsplatz aufsuchten und damit zwangsläufig den Arbeitgeber über einen, nachträglich völlig haltlosen Verdacht, informierten.
National erregte die Intrige im Wiener Polizeiapparat Aufsehen, in der durch gelegte und bewusst falsch interpretierte Verdachtsmomente die Karriere eines hochdekoriertern Polizisten regelrecht "abgeschossen" wurde. International sei auf die schwarze EU-Liste hingewiesen, Personen die einmal auf dieser Liste, wenn auch ungerechtfertigt standen, erleben eine Art Todesurteil, stellte der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats Dick Marty fest. Ganz zu schweigen von den Guantanamo-Häftlingen, die nunmehr freigelassen, enorme Schwierigkeiten haben, überhaupt in einem Land leben zu dürfen, vom Aufbau einer menschenwürdigen Existenz ganz zu schweigen. "Vielleicht war ja am Verdacht doch etwas dran", ist der Tenor präventiv denkender Politiker, Polizisten oder Bürger.
Dieser Restverdacht, man konnte zwar nichts beweisen, kann aber - aus prinzipiellen Gründen - auch nicht jede Lebenssekunde dokumentieren, wird sich durch eine Vorratsdatenerfassung bei immer mehr Menschen häufen. Wenn, so die gut fundierte Theorie der "kleinen Welt", alle Menschen mit allen über sechs "Ecken" in Kontakt stehen, muss es bei jedem Menschen zwangsläufig nach wenigen Schritten auch einen Kontakt zu Kriminellen oder Verdächtigen geben. Werden große Datenmengen angehäuft, steigt die Zahl unplausibler Kombinationen und Verbindungen überproportional stark an.
Präventivüberwachung muss zwangsläufig ausgedehnt werden
Wird der Weg des Generalverdachts und der Präventivüberwachung einmal beschritten, muss er zwangsläufig immer weiter gegangen werden. Es wäre unlogisch und gegenüber anderen Verbrechensopfern unfair, wenn beispielsweise die Aufklärung von Straftaten davon abhängen würde, ob Daten aus einer Liste eine Stunde länger oder kürzer zur Verfügung stehen. Wenn es Sinn macht, KFZ-Kennzeichen automatisiert zu erfassen, um flüchtige Täter zu identifizieren, dann ist es unlogisch nur dann Bilder zu verwenden, wenn der Täter an einer Radarbox zu schnell vorbei fährt. Besser ist es alle vorbeifahrenden Fahrzeuge zu erfassen.
Wenn alle erfasst werden, dann ist es unsinnig, nur einen gerade flüchtigen Bankräuber fassen zu wollen. Warum sollte nicht auch der wegfahrende Einbrecher identifiziert werden. Da jedoch Einbrüche in der Regel erst nachträglich festgestellt werden, wird es notwendig sein die Daten zumindest bis zum nächsten Tag aufzubewahren.
Wer auf Verdacht Datenbestände nach Auffälligkeiten durchforstet, wird vor dem Problem stehen, Auffälligkeiten und unplausibles Verhalten nicht präventiv feststellen zu können. Erst nach einer Tat kann ein bestimmtes Reise- oder Telefonierverhalten einen möglichen Täterhinweis geben. Längere Aufzeichnungen lassen darüber hinaus ebenfalls bessere Rückschlüsse auf Täterneigungen zu.
Warum sollte aber ein Einbruch in einem Wochenendhaus, der am Montag stattfindet und erst am Freitag entdeckt wird, nicht aufgeklärt werden können, nur weil die Daten schon am Dienstag gelöscht werden? Wer einbricht, wer einen Überfall macht, kundschaftet den Tatort in der Regel vorher aus. Zum Tatzeitpunkt wird der Täter möglicherweise vermummt sein, ein gestohlenes Fahrzeug nutzen oder andere Maßnahmen gegen eine Identifikation setzen, nicht so bei der Auskundschaftung. Schon bei diesen Erkundigungen muss die Aufzeichnung des späteren Täters gesichert werden. Warum sollte der flüchtige Täter nur auf der Autobahn überwacht werden und nicht auf jeder Straße?
Wer glaubt, durch das präventive Sammeln von KFZ-Kennzeichen Straftäter entdecken zu können, muss früher oder später das gesamte Verkehrsverhalten auf unbestimmte Zeit aufzeichnen. Wer die verdachtsunabhängige Durchforstung von Datenbeständen als Ermittlungsmittel akzeptiert, landet bei der unbegrenzten Speicherdauer aller Daten, nicht nur der Telefon- und Internetdaten.
Jedes Verhalten eines Bürgers kann verdächtig sein und auf kriminelle Vorhaben hindeuten, egal ob es sein Reiseverhalten ist, seine Finanzgebahrungen, was er anzieht oder was er konsumiert. Wer zu Präventivüberwachung von Telefonie und Internet ja sagt, muss auch zur Präventivüberwachung des Reiseverhaltens, des Straßenverkehrs, von Geldabhebungen und Finanztransaktionen, des Einkaufsverhaltens und jeder Art sozialer Kontakte ja sagen.
Auch die zentrale Speicherung all dieser Daten, wie sie in Großbritannien angestrebt und in Deutschland diskutiert wird, ist zwangsläufige Konsequenz dieser Logik. Nur auf diese Weise sind die Daten rasch genug für Analysen zur Hand.
Nicht Überwachungswahn, politischer Missbrauch von Datensammlungen oder Zweckentfremdung der Daten sind das Problem. Die innere Logik eines auf totale Sicherheit orientierten Präventivdenkens führt zur totalen Kontrolle. Politik und Polizei die Sicherheit versprechen, werden zu Getriebenen ihrer eigenen Logik.
Vom Überwachungsstaat zum Präventivstaat
Österreich ist längst ein ausgeprägter Überwachungsstaat. Hunderte Listen und Evidenzen sorgen dafür, dass jede Lebensbewegung eines Bürger registriert und verwaltet wird. Bisher waren diese Evidenzen an bestimmte Aufgaben und Zwecke gebunden, für die Gesundheitsvorsorge, zur Steuereintreibung oder zur Dokumentation seines Familienstandes.
Die neuen Vorratsdatensammlungen stellen jedoch Bürger präventiv unter Generalverdacht. Erstmals seit Ende des DDR-Regimes wird in Europa die vorbeugende Datensammlung aller Bürger zu ausschließlich sicherheitspolitischen Zwecken installiert. Damit verlassen europäische Staaten die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Wesentlicher Teil dieser Rechtstaatlichkeit ist die Unschuldsvermutung und die Garantie solange unbeobachtet von polizeilicher Überwachung leben zu können, solange kein unmittelbarer Verdacht eines persönlichen kriminellen Fehlverhaltens besteht. Die Vorratsdatenspeicherung kehrt die Unschuldsvermutung um. Jeder Bürger muss in Zukunft rechnen, dass sein Internet- oder Telefonierverhalten ein verdächtiges Muster hat und er wird dann beweisen müssen, dass er zu Unrecht beschuldigt wird.
Länder, die bisher auf rechtsstaatliche Prinzipien und den Schutz des Vertrauens der Bürger pochten geben diese Grundsätze nunmehr leichtfertig auf, ohne Aussicht durch diese Maßnahmen tatsächlich wirkungsvolle Beiträge zur Terrorismusbekämpfung zu leisten. Täter, Personen, die wissen, 'dass sie etwas zu verbergen haben' können die Überwachungsmaßnahmen leicht umgehen.
Billiger Sieg des Fundamentalismus
Ein Staat der einer gewiss vorhanden Bedrohung durch Terrorismus nichts anderes entgegen zu setzen hat, als alle seine Bürger unter Generalverdacht zu stellen, liefert Fundamentalisten und Terroristen einen völlig überraschenden Sieg. Ganz ohne Selbstmordanschläge, ganz ohne Risiko für die Terroristen gefasst und verurteilt zu werden.
Die vorschnelle Preisgabe grundlegender Funktionsprinzipien der Gesellschaft, ihrer Grundwerte führt allen Fundamentalisten die Geringschätzung menschenrechtlicher Grundwerte vor Augen und bestätigt sie in der Ablehnung dieser Art "westlicher Zivilisation". Mit der Präventivüberwachung schreckt man keine Sympathisanten ab, sondern bestätigt sie in ihrem Weg in Richtung Fundamentalismus.
Die Vorratsdatenspeicherung ist Armutszeugnis und Bankrotterklärung von Rechtsstaaten, ein billiger Sieg, den sich die Attentäter der letzten Jahre und ihre ideologischen Anführer nicht hätten träumen lassen.
Nachtrag
Vom SP-Abgeordneten Mag. Johann Maier erreichte uns auf Grund dieses Artikels eine Stellungnahme zur Vorratsdatenspeiceherung: ftp:/
March 24, 2011 bei wernhard
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Vorratsdatenspeicherung, EU, Österreich, Lobby, Fußfessel, Bevölkerung, Überwachungsstaat
EU, Vorratsdatenspeicherung, Österreich
Quelle: argedaten.at
Vorratsdatenspeicherung durch Ministerrat abgenickt - keine Stellungnahme des Datenschutzrates - wesentlicher Schritt zum Paranoiastaat - SP-BMVIT gibt Druck von VP-BMJ und VP-BMI nach - Mailkorrespondenz der Staatsanwaltschaft entlarvt worum es wirklich geht - endlich freier Zugriff auf Kommunikationsverhalten der Bürger - aus Unschuldsvermutung wird Schuldverdacht
Vorratsdatenspeicherung durch Ministerrat abgenickt
Nach endlosem Zögern und Zaudern wurde nunmehr das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Ministerrat abgenickt. Verdachtsunabhängig soll aufgezeichnet werden, wer mit wem wie lange telefoniert, wer wem eMails schreibt, wer sich ins Internet einwählt und von wo aus man telefoniert.
Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, noch können Parlamentarier entscheiden, ob sie im Interesse der Bürger handeln wollen oder Erfüllungsorgan einer zusehends paranoiden Exekutive werden (http:/
Wird das Gesetz beschlossen, handelt es sich um die erste präventivstaatliche Maßnahme die alle BürgerInnen unter Kollektivverdacht stellt. In Zukunft wird sich jeder Bürger mit "verdächtigem" Kommunikationsverhalten freibeweisen müssen, nicht doch - zumindest gedanklich - Teil organisierter krimineller Netzwerke zu sein. Dazu bedarf es, wie der laufende Tierschützerprozess in Wiener Neustadt zeigt, recht wenig.
Keine Stellungnahme des Datenschutzrates
Am 28.2.2011 beschäftigte sich der Datenschutzrat zwar ausführlich mit der Vorratsdatenspeicherung, zu einer Stellungnahme konnte er sich freilich nicht durchringen. Offenbar wwerden die Überwachungswünsche der VP-dominierten Ministerien Justiz und Inneres durch zahlreiche DSR-Mitglieder goutiert.
Wesentlicher Schritt zum Paranoiastaat
Das bloße gedankliche Billigen von fremden rechtswidrigen Taten reicht und schon ist man Teil eines kriminellen Netzwerks. Um wieviel verdächtiger ist es viele kurze Telefonate mit fremden zu haben (typisches Telefoniermuster von Drogendealern) oder als Frau im Stundentakt nächtens zu telefonieren (Gefahr der Geheimprostitution!).
Und - Hand aufs Herz - kann jemand wirklich die Hand für den Pizzadienst ins Feuer legen, bei dem regelmäßig eine Bestellung abgegeben wird. Wie beweist man, nichts mit den anderen Anrufern des Pizzadienstes zu tun zu haben, wie dass man nicht ebenfalls den Dienst als konspirative Schaltstelle nutzte?
Echte Kriminelle oder sogar Terroristen können sich hingegen beruhigt zurücklehnen. Gesetzesentwurf und Technik lassen zahllose Möglichkeiten zu ihr Kommunikationsverhalten zu verwischen (mehr zum Thema http:/
BMVIT gibt Druck von BMJ und BMI nach
Seit 2006 gibt es die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, längstens seit 2009 hätte Österreich die Richtlinie umzusetzen gehabt, tatsächlich hat sich jedoch Österreich jahrelang tot gestellt und die Umsetzung verzögert.
Der Hauptgrund war die maßlose Datengier von BMJ und BMI. Die Kommunikationsdaten sollten nicht Richtlinienkonform für Extremformen der Kriminalität, etwa Terrorismus, Schlepperwesen oder internationalen Menschenhandel herangezogen werden. BMI und BMJ wollen auf diese Daten nach Gutdünken, immer wenn sie es für Richtig erachten, zugreifen können.
Die bisherigen weitreichenden Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) die für die Überwachung konkrete Verdachtsmomente verlangen und eine richterliche Bewilligung, werden als nicht ausreichend erachtet.
Mailkorrespondenz der Staatsanwaltschaft entlarvt Datenwünsche von BMJ und BMI
In einer sehr umfangreichen Mailkorrespondenz beklagen Staatsanwälte, dass durch das derzeitige Telekommunikationsgesetz die Ausforschung des Internetverhaltens nicht nach Belieben möglich ist.
O-Ton des Mailverkehrs (siehe ftp:/
Mag. Christian WALZI, Staatsanwalt: "Meine Frage: habt ihr in letzter Zeit die gleichen Probleme gehabt und keine Auskünfte bekommen? Sollte dies nämlich gängige Praxis bei den Providern werden, wäre zur Erhebung des Inhabers einer (dynamischen) IP-Adresse immer eine TÜ-Anordnung [Telekom-Überwachung, Anm.] nötig, die nur bei einer ein Jahr übersteigenden Strafdrohung möglich ist. ... lg, Christian "
Antwort von Staatsanwältin Mag. Carmen Prior: "In der Tat hat uns der OGH in einer Entscheidung zu § 87 UrhRG ein 'Ei' gelegt, in dem er - so wie auch der VfGH und der VwGH - mehr oder weniger eindeutig ausgesprochen hat, dass die Bekanntgabe, zu welchem Zeitpunkt, welchem Anschluss eine dynamische IP-Adresse zugewiesen war, nur durch Verarbeitung von Verkehrsdaten erfolgen kann, welche dem Betreiber jedoch verwehrt sei, weil ohne verrechnungstechnische oder sonst betriebsnotwendige Gründe solche Verkehrsdaten unverzüglich zu löschen sind. ...
Jedenfalls würde ich nochmals versuchen, durch eine Anordnung der StA, die sich darauf stützt, dass es sich bloß um Stammdaten handelt, zu den Daten zu gelangen, wobei dem Betreiber der Nachweis oder Bescheinigung abzuverlangen wäre, dass er die zur Zuordnung notwendigen Daten tatsächlich gelöscht hat."
Doch die Staasanwältin sieht auch einen Hoffnungsschimmer und bezieht sich offensichtlich auf die geplante Vorratsdatenspeicherung: "Im Moment [2009, Anm.] stehen wir in harten Verhandlungen mit dem BMVIT, die darauf abzielen für solche Auskünfte [über Internetnutzung, Anm.] eine korrespondierende Speicherverpflichtung zu schaffen; wie rasch solche Verhandlungen zum Ergebnis führen, weißt Du ja aus eigener Anschauung."
endlich freier Zugriff auf Kommunikationsverhalten der Bürger
Mit der Enscheidung die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form im Minsterrat zu beschließen, wurde offensichtlich den Wünschen der Sicherheitsbehörden entsprochen. Grundrechte und das verfassungsstaatliche garantierte Recht der unbeobachteten Kommunikation werden in Zukunft außer Kraft gesetzt. Polizei und Staatsanwaltschaft können bei beliebigen Verdachtsmomenten auf Kommunikationsdaten zugreifen.
Für den Bürger wird aus der Unschuldsvermutung der Schuldverdacht. Willkommen im Paranoiastaat!
March 23, 2011 bei wernhard
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Vorratsdatenspeicherung, EU, Österreich, Lobby, Fußfessel, Bevölkerung
Internet, EU, Vorratsdatenspeicherung, Österreich, Überwachung
Quelle: futurezone.at
Mir fehlen grad ein wenig die Worte... Aber lest selbst:
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Die umstrittenen Begleitgesetze zur Vorratsdatenspeicherung haben am Mittwoch den Justizausschuss des Nationalrats passiert. Nach langer und turbulenter Diskussion sprachen sich die Mitglieder der Regierungsparteien für die Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) aus, die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Zuvor kritisierten Experten bei einem öffentlichen Hearing die Gesetzesänderungen scharf.
"Keine Rede von grundrechtlicher Sicherheit"
Hannes Tretter, Direktor des Ludwig Boltzmann-Instituts für Menschenrechte (BIM), riet bei dem Experten-Hearing von einer Umsetzung der Novellen ab. Das BIM hatte die Vorlage für den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung erarbeitet. Allerdings nur den Hauptteil, der sich im Telekommunikationsgesetz (TKG) befindet und in die Zuständigkeit von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) fällt.
Mit der Begleitgesetzgebung, die Innenministerium und Justizministerium zu verantworten haben, zeigte sich der von der SPÖ eingeladene Tretter hingegen nicht zufrieden: „Der Auftrag war ein Höchstmaß an grundrechtlicher Sicherheit. Wenn ich mir die Regierungsvorlagen zu StPO und SPG anschaue, kann von der grundrechtlichen Sicherheit keine Rede mehr sein.“
"Unglaubliche Unklarheit und Unsicherheit"
Tretter kritisierte auch „Bestimmungen von unglaublicher Unklarheit und Unsicherheit“, juristische Transparenz sei nicht vorhanden. Er appellierte daher an die Abgeordneten, zwar die von seinem Institut miterarbeitete TKG-Novelle zu beschließen, von einer „überfallsartigen Beschlussfassung“ bei den Begleitgesetzen aber vorerst abzusehen und die Gesetze zu überdenken.
Die ÖVP hatte den OGH-Vizepräsidenten Eckhart Ratz eingeladen, der als einziger der Experten von sich aus keine grundrechtlichen Bedenken äußerte.
"Keine Verpflichtung für Ermittlungsermächtigungen"
Die Oppositionsexperten warnten vor allem davor, dass über Änderungen in der StPO auch ohne richterliche Bewilligung bei konkretem Verdacht auf eine Straftat auf Vorratsdaten zugegriffen werden könne. „Für diese Ermittlungsermächtigungen besteht keine Verpflichtung“, so Verfassungsexperte Bernd Christian Funk, den die Grünen eingeladen hatten.
Dem stimmte der Experte der FPÖ, Anwalt Johannes Öhlböck, zu. Er fühlt sich an das „Unrechtsregime der DDR“ erinnert, was wiederum den ÖVP-Abgeordneten Werner Amon empörte. Und auch für den vom BZÖ geladenen Anwalt Alexander Scheer schießt das Gesetz „weit über das von der EU vorgegebene Ziel“.
"Ergebnisse einarbeiten"
„Wir werden gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Ergebnisse des Expertenhearings einarbeiten“, sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Dies sei auch im Vorfeld mit der ÖVP vereinbart worden.
Der beim Hearing anwesende SPÖ-Abgeordnete und Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, bekräftigte seine Kritik an der Vorratsdatenspeicherung.
Kritik kam nach Ausschussende von der Opposition: Die massiven grundrechtlichen Bedenken und die schwerwiegende Kritik der Experten seien völlig übergangen worden, ärgerte sich der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan. Peter Westenthaler vom BZÖ forderte, dass das Parlament „diesen geplanten amtlich legitimierten Bespitzelungsversuch“ ablehnt. Und der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser meinte: „Die Betroffenen wollten offensichtlich nicht auf die Experten hören. Das ist bedauerlich, aber auch nichts Neues.“
Grüne übertrugen live im Netz
Die Grünen übertrugen trotz eines Ordnungsrufs und Protesten der ÖVP den am Nachmittag nach einer etwa einstündigen Unterbrechung wieder aufgenommenen nicht öffentlichen Teil der Ausschusssitzung via Live Stream im Internet. "Die Abgeordneten wollen sicher nicht vor den Bürgern verbergen, wer für die Einführung der nie dagewesenen Massenüberwachung namens Vorratsdatenspeicherung verantwortlich ist", sagte Steinhauser.
Im Nationalrat wird voraussichtlich Ende April über die zur Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung notwendigen Gesetzesänderungen abgestimmt. In Kraft treten wird die verdachtsunabhängige sechsmonatige Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern dann in den ersten Monaten 2012.
March 23, 2011 bei wernhard
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Datentransfer, Swift, Datenschutz, USA, Europol, EU
Österreich, Vorratsdatenspeicherung, EU, Internet, Technik
Quelle: http:/
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Der Bericht von Europol ließ Datenschützern und Parlamentariern den Atem stocken: Vor wenigen Tagen veröffentlichte „Gemeinsame Kontrollinstanz“ der europäischen Polizeibehörde ihren Bericht (PDF) über das Abkommen namens „Terrorist Finance Tracking Programme“ (TFTP), auch bekannt als SWIFT-Abkommen. Darin kam sie zu dem Schluss, dass zu viele EU-Bankdaten in die USA übermittelt worden waren: Jedes einzelne Ersuchen aus den USA wurde unverändert genehmigt.
Die Ersuchen der amerikanischen Behörden waren „viel zu abstrakt“ und „umfassend“ formuliert. Lediglich mündlich wurde begründet, warum man die Daten brauche. Dennoch lehnte Europol in keinem einzigen Fall ein Ersuchen ab. Vor dem Abkommen wurden jährlich rund 20 Millionen Bankdaten in die USA übermittelt. Daran hat sich offenbar nichts geändert.
Schleusenwärter außer Dienst
Europol kommt in dem Abkommen eigentlich die Schlüsselposition zu: Die europäische Polizeibehörde soll als Datenschleuse fungieren, durch den die Ersuchen der amerikanischen Sicherheitbehörden müssen. Im November 2010 untersuchte ein Kontrollteam der „Gemeinsamen Kontrollinstanz“ für Europol die Umsetzung des Abkommens bei Europol und musste feststellen: Das Schleusentor steht weit offen und der Schleusenwärter verrichtet seinen Dienst nicht. Sämtliche Datenschutzanforderungen wurden ignoriert.
Weil die amerikanischen Behörden lediglich mündlich ihre Ersuchen begründeten, kam das Team zu dem Schluss, dass „unmöglich“ sei festzustellen, welche Ersuchen sich überhaupt in Übereinstimmung mit dem Abkommen befanden.
Abkommen funktioniert nicht
Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht sieht darin einen Beweis dafür, „dass die mit dem neuen Abkommen verabschiedeten Kontrollmechanismen nicht funktionieren.“ Mit dem Abkommen habe sich an der millionenfachen Übermittlung von europäischen Bankdaten an die US-Terrorfahnder nichts geändert. Die Kommission hatte erst vor kurzem bestätigt, dass davon auch rein europäische Überweisungen betroffen sind.
Nur ein Teil des Berichts der „Gemeinsamen Kontrollinstanz“ von Europol wurde veröffentlicht.Doch bereits der öffentliche Teil legt nach Ansicht des obersten deutschen Datenschützers Peter Schaar „massive Defizite“ offen. Dass große Teile des Europol-Berichts als geheim eingestuft wurden sei „äußerst kritisch“. Weder das Europäische Parlament, noch die Öffentlichkeit erfahre dadurch, wie das TFTP-Abkommen umgesetzt wird. Schaar sagt, dass Europol im Interesse der EU-Bürger die Beschränkungen und Verfahrensvorgaben „strikt“ gewährleisten müsse. Doch offenbar sei dies nicht der Fall.
Alle angeforderten Daten wurden übermittelt
Das Abkommen verlangt, dass alle US-Ersuchen daraufhin überprüft werden müssen, inwieweit sie die Beschränkungen beachten und ob eine Datenübermittlung überhaupt erforderlich ist. Europol entscheidet damit über die Übermittlung der europäischen Zahlungsverkehrsdaten an die USA.
Bislang sind, so Schaar, die Daten allerdings „stets ohne Abstriche“ in die USA übermittelt worden. Das sei mit dem Abkommen nicht vereinbar. Für Schaar ist fraglich, „ob Europol die ihr zugewiesene Wächterfunktion überhaupt angemessen wahrnehmen könne und wolle“. Die politisch Verantwortlichen auf europäischer und nationaler Ebene müssten daher „umgehend dafür sorgen, dass die festgestellten Mängel beseitigt werden.“
Parlament will es nicht genau wissen
Auch das europäische Parlament spielt in Sachen Kontrolle bislang eine unrühmliche Rolle. Eigentlich sollte der von der EU-Kommission bestellte TFTP-Kontrolleur den Parlamentariern Rede und Antwort stehen. Der Kontrolleur sitzt in Washington und kontrolliert zu welchen Daten der Swift-Datenbank die Amerikaner Zugang erhalten und welche sie abrufen. Doch der dafür zuständige Ausschuss konnte sich bislang noch nicht einmal dazu entschließen, den Mann einzuladen.
In der Öffentlichkeit ist der EU-Beamte nicht bekannt. Sein Name wurde bis vor kurzem auch gegenüber den Abgeordneten geheim gehalten. Inzwischen ist er den Abgeordneten immerhin namentlich bekannt. Demnach ist er Däne und kommt aus der Generaldirektion TAXUD, zuständig für Steuern und die Zollunion.
Der grüne Abgeordnete Albrecht glaubt, dass man das Abkommen gar nicht kritisch hinterfragen wolle, damit aber die eigenen Kontrollaufgaben vernachlässige. Für ihn steht fest: „Was Sozialdemokraten, Konservative und Liberale im Sommer noch als Erfolg gefeiert haben, löst sich nun in Luft auf.“ Für Albrecht steht fest, dass „die Einhaltung der Bestimmungen aus dem Abkommen offensichtlich nicht zu gewährleisten ist.“ Daher müsse das Abkommen mit den USA gekündigt werden.
March 23, 2011 bei wernhard
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Bevölkerung, Fußfessel, Lobby, Österreich, EU, Vorratsdatenspeicherung
Österreich, Vorratsdatenspeicherung, EU, Wirtschaft, Internet
etwas zu lesen. nimm dir die zeit. es ist wirklich interessant und
verleitet sicher auch über die österreichische regierung nachzudenken.
wie weit wir in "good old austria", das ja sooo sozial ist, schon sind
und wohin die fahrt noch gehen könnte.
in diesem sinnne... lg wernhard
p.s. gerne auch zum weiterleiten. alle sollen davon erfahren!
----- Weitergeleitete Nachricht von depesche@quintessenz.org -----
Datum: Wed, 23 Mar 2011 00:16:20 +0100 (CET)
Von: q/depesche <depesche@quintessenz.org>
Betreff: Vorratsdaten: Offener Brief an den Justizausschuss
q/depesche 2011-03-23T00:15:42
Vorratsdaten: Offener Brief an den Justizausschuss
ich wende mich heute per Briefpost an Sie, weil in Zukunft Briefe die
einzige Möglichkeit sein werden, um unbeobachtet und privat miteinander zu
kommunizieren. Mit großer Sorge stellen wir einen schrittweisen Verfall
unserer Bürger- und Menschenrechte fest.
http:/
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung im Wege der TKG- bzw. SPG- und
StPO-Novelle
Am 23. März 2011 sind Sie als Mitglied des Justizausschusses des
Österreichischen Nationalrates um Ihre Meinung und fachliche Expertise
gefragt, was die gesetzlichen Änderungen rund um das Schlagwort
"Vorratsdatenspeicherung" betrifft.
Natürlich unterstützen wir jede sinnvolle Initiative, jede Maßnahme, die
der Bekämpfung von Terrorismus oder von Kinderpornographie, dient. Mit
Rückgriff auf Schlagworte wie Terrorismusbekämpfung und
Kinderpornographie wird allerdings nicht selten versucht, Kritik an der
Verhältnismäßigkeit von staatlichen Maßnahmen im Keim zu ersticken
oder spezifische Einzelinteressen (Stichwort: polizeigewerkschaftlich
motivierter Machtzuwachs für die Sicherheitsbehörden oder Interessen der
"Urheberrechtsindustrie") politisch leichter durchzusetzen.
Wie auch andernorts, dient nun auch in Österreich Lobbyisten die
Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten als Vorwand um
eine durchgängige Überwachung aller Lebensbereiche anzustreben und damit
einen Überwachungsstaat Orwell'scher Prägung einzuführen. Die derzeit
ins Auge gefassten Gesetzesänderungen überschreiten bei weitem den
Mindestrahmen, den die Europäische Kommission in ihrer Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung vorgesehen hat. Daher ist die Argumentation,
Österreich müsse diese Gesetze in dieser Form erlassen, ansonsten drohen
Strafen der EU in Millionen Höhe, nur bedingt zutreffend.
Vor allem festzuhalten ist in diesem Kontext, dass sich der
österreichische Ansatz - entgegen dem ausdrücklichen Ziel der
EU-Richtlinie - nicht auf die Zwecke der Bekämpfung von Terrorismus und
der schweren, organisierten Kriminalität (oder sonstiger schwerer
Straftaten) beschränkt. Im Bereich der Internetnutzung etwa sollen auf
Vorrat gespeicherte Daten vielmehr für die Verfolgung jedweder Straftaten
(bspw. auch Ehrenbeleidigung) herangezogen werden können.
Zudem ist nachdrücklich zu betonen, dass die legistische Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung offenbar dazu missbraucht wird, die schon bisher
weitgehend ohne angemessene rechtsstaatliche Kontrolle möglichen
sicherheitspolizeilichen Eingriffe in das Kommunikationsgeheimnis noch
auszubauen. So soll die Identifizierung von Internetnutzern durch die
Polizei ohne gerichtliche oder sonstige effektive unabhängige Kontrolle
für praktisch jedweden (sicherheitspolizeilichen) Zweck erlaubt werden.
Umgekehrt sollen aber die Betroffenenrechte etwa in Form der
nachträglichen Information über solche polizeilichen Eingriffe weit
hinter jenen zurückbleiben, die bei, von den Justizbehörden angeordneten,
vergleichbaren Überwachungsmaßnahmen vorgesehen sind. Diese gravierende
rechtsstaatliche Problematik besteht im Grunde schon heute, wird aber durch
die Vorratsdatenspeicherung weiter verschärft.
Grundsätzliches zur Vorratsdatenspeicherung im europäischen Kontext
Die Richtlinie 2006/24/EG entstammt der Zeit vor dem Vertrag von
Lissabon. Mit dessen Inkrafttreten am 1. Dezember 2009 wurde die
Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben. Dies
bedeutet, dass sämtliche Gesetzgebungsakte der EU auch am Maßstab der
Grundrechtecharta gemessen werden müssen. Dies gilt selbstverständlich
auch für die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Bereits die Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat greift
insbesondere in die Grundrechte auf Achtung der Privatsphäre (Art 7
Grundrechtecharta) und auf Schutz personenbezogener Daten (Art 8
Grundrechtecharta) ein. Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung
sollen nämlich Daten gespeichert und verfügbar gemacht werden, die bisher
explizit nicht gespeichert werden dürfen.
An der Festlegung angemessener Schutzmechanismen oder technischer
Vorkehrungen zur Beschränkung dieser Eingriffe in der Richtlinie selbst
fehlt es aber. Die gesellschaftspolitischen Auswirkungen können
andererseits enorm sein, wenn erst einmal das Vertrauen in die
Kommunikationsfreiheit verloren ist. Implizit erfolgt die Abschaffung des
Redaktionsgeheimnisses, des polizeilichen Informantenschutzes, des
Anwaltsgeheimnisses und des Arztgeheimnisses. Daneben werden auch alle
anderen auf Vertrauen und Anonymität angewiesene Hilfsdienste untergraben,
wie "Rat auf Draht", der Frauennotruf, die Kummernummer, die
Telefonseelsorge oder die Aids-Hilfe.
In letzter Instanz hätte der Gerichtshof der EU über die Vereinbarkeit
der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta zu
entscheiden. Bis dato hatte er dazu allerdings mangels Vorlage durch
nationale Höchstgerichte keine Gelegenheit. In bisherigen Verfahren wegen
Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/24/EG ging es nur um den formalen Aspekt
der Fristversäumnis durch die Mitgliedstaaten. Eine inhaltliche
Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung als solcher unterblieb.
Allerdings hat sich bereits eine Reihe nationaler Verfassungsgerichte
mit der Thematik der Vorratsdatenspeicherung befasst. Das rumänische
sowie das bulgarische Verfassungsgericht haben die Umsetzung mit der
jeweiligen Verfassung als unvereinbar erklärt. Im Februar 2011 hat auch
das Höchstgericht von Zypern die Vorratsdatenspeicherung für
verfassungswidrig erklärt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die
deutsche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig
aufgehoben und die Löschung aller bisher gespeicherten Daten angeordnet.
Die Niederlande, Griechenland und auch Schweden haben die Richtlinie
noch nicht umgesetzt. Schweden, normalerweise ein Musterknabe, wenn es um
die Umsetzung der EU-Gesetzgebung geht, weigert sich trotz verlorener Klage
vor dem EuGH die Richtlinie wegen Bürgerrechtsbedenken umzusetzen. Auf
Antrag der EU-Kommission verurteilte das EU-Gericht in Luxemburg das
Königreich Schweden wegen Verstoßes gegen den EU-Vertrag. Als Sanktion
für seinen "Ungehorsam" muss Stockholm erst mal nur die Gerichtskosten
tragen. Die schwedische Regierung hat sich nach wie vor kein
abschließendes Urteil gebildet, ob diese Richtlinie nicht auf unzulässige
Weise die Integrität einzelner Mitbürger verletze und damit ein
Menschenrechtsverstoß sei. Am 16. März 2011 hat das Parlament in
Schweden wieder gegen den dortigen Entwurf der Umsetzung gestimmt.
Für Österreich ist darauf hinzuweisen, dass Österreich einerseits -
nicht zuletzt wegen innerstaatlicher Grundrechtsbedenken - säumig mit der
Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG ist und sich bereits auf der Stufe
eines Mahnverfahrens im Anschluss an eine Verurteilung durch den EuGH wegen
Nichtumsetzung befindet. Zugleich wurde Österreich wegen unvollständiger
Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie geklagt. Dies deshalb, weil die
Kommission der Ansicht ist, die Datenschutzkommission verfüge nicht über
die nötige Unabhängigkeit als Kontrollorgan nach der
EG-Datenschutzrichtlinie.
Hier besteht insofern ein Zusammengang mit der Vorratsdatenspeicherung
als im Artikel 9 der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine
unabhängige Kontrollstelle verlangt wird, welche in Österreich mit der
Datenschutzkommission gleichzusetzen wäre. Fehlt es der
Datenschutzkommission tatsächlich an dieser Unabhängigkeit, würde dies
die Grundrechtsproblematik der Vorratsdatenspeicherung naturgemäß
zusätzlich verschärfen.
Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene
Die EU-Kommission ist seit 15. September 2010 ist mit ihrem
Evaluierungsbericht in Verzug. Bis heute gibt es keine fundierten Analysen,
ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Sinn macht und zur Bekämpfung
von Terrorismus und organisierter Kriminalität geeignet ist. Derzeit ist
auch noch nicht erkennbar, welche Änderungen die EU-Kommission vorschlagen
wird. Derzeit ist offen, ob der EuGH diese Richtlinie aus grundrechtlichen
Überlegungen aufheben wird. Österreich, als aktives Mitglied der EU,
sollte sich für die Rücknahme der Richtlinie zur
EU-Vorratsdatenspeicherung einsetzen.
Vorratsdatenspeicherung als Fußfesseln für die Gesamtbevölkerung
Die elektronische Fußfessel verwendet das Handy-Signal um den Standort
des Häftlings zu überwachen. In gleicher Weise protokolliert die
Vorratsdatenspeicherung die Position der österreichischen Bürger und
zeichnet dies auf Vorrat auf. Beschränkt sich die Neugierde des Staates
bei Häftlingen auf die reinen Standortdaten, so sollen bei allen
unbescholtenen Bürgern zusätzlich auch noch alle Komunikationsdaten auf
Vorrat gespeichert werden: wer wen angerufen hat, wer wem eine SMS
geschickt hat, wer welche eMail empfangen hat - damit kann sich die
Vorratsdatenspeicherung zur elektronische Fußfessel für alle
unbescholtenen Bürger entwickeln.
Bei den Vorratsdaten wird immer der Kontakt zwischen 2 Menschen
protokolliert - Daten die Zwangsläufig nur Sinn machen, wenn die Kontakte
ausgewertet werden - eine Technik, die in den Zeiten des RAF-Terrors in
Deutschland unter dem Begriff "Rasterfahndung" bekannt wurde. In
Sozialen-Netzwerken wird die These aufgestellt, dass jeder Mensch über
maximal 7 Schritte mit jedem Menschen verbunden ist. Nach dieser Analyse
ist jeder verdächtig - je mehr Kontakte man hat, umso verdächtiger wird
man zwangsläufig.
In der EU-Richtlinie wird an mehreren Stellen ausdrücklich auf den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hingewiesen und dass die Vorratsdaten
nur zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren
Straftaten zur Verfügung stehen. Besonders Augenmerk galt der Bekämpfung
des Terrorismus und der schweren, organisierten Kriminalität.
Schlussfolgerung
Bei der Umsetzung in nationales Recht müssen die Grundrechte in vollem
Umfang gewahrt werden. Nach Artikel 8 der EMRK in der Auslegung durch den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte müssen Eingriffe von
Behörden in das Recht auf Privatsphäre den Anforderungen der
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit genügen und deshalb festgelegten,
eindeutigen und rechtmäßigen Zwecken dienen, wobei sie in einer Weise
erfolgen müssen, die dem Zweck des Eingriffs entspricht, dafür erheblich
ist und nicht darüber hinausgeht.
Sehr geehrtes Mitglied des Justizausschusses, in Ihrer Funktion als
Mitglied des Justizausschusses möchte ich Sie bitten, Ihren Einfluss
geltend zu machen, die Umsetzung in Österreich so lange auszusetzen, bis
die prinzipiellen Fragen in den andern EU-Ländern bzw. in der EU selber,
von den Verfassungsgerichten geklärt ist, die durch die Gültigkeit einer
EU-Grundrechtscharta seit dem Vertrag von Lissabon in Europa gilt.
Unabhängig von diesem Evaluierungsbericht muss getrachtet werden
Grundrechtseingriffe zurückzuschrauben. Wenn die EU in ihrem
Evaluierungsbericht Vorratsdaten zur Strafverfolgung als notwendig
erachtet, sollte auch in Österreich, wie in anderen Ländern ein
"Quick-Freeze-Verfahren" diskutiert werden. Ein Verfahren, das zuletzt von
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagen und
von EU-Justizkommissarin Viviane Reding unterstützt wurde.
Aus unserer Sicht sollte eine Umsetzung explizit auf die Bekämpfung von
Terrorismus und der schweren, organisierten Kriminalität beschränkt sein.
Gleichzeitig muss vor Umsetzung eine Lösung gefunden werden, wie besondere
Schutzrechte, wie die Pressefreiheit erhalten bleiben. Statt alle Menschen
unter Generalverdacht zu stellen, sollte das "Quick Freeze-Verfahren" zum
Einsatz kommen, also die Speicherung nur in Verdachtsfällen, mit
entsprechendem Rechtsschutz und Informationsverpflichtungen. Information
und Transparenz sind wesentliche Elemente einer Anti-Missbrauchsgarantie
bei geheimen Überwachungen. Insbesondere darf es hinsichtlich der
Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene keine Ungleichgewichte zwischen
polizeilichen (SPG) und justiziellen (StPO) Eingriffsmaßnahmen geben.
Im Namen des Vereins möchte ich Sie bitten uns in unserem Bemühen um
die Bürgerrechte zu unterstützen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Mag. Georg Markus Kainz
Chairman of the Board
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relayed by Chris
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----- Ende der weitergeleiteten Nachricht -----
November 11, 2009 bei Andy
Kommentare (1)
Vor zirka einem dreiviertel Jahr erlöste ich das arme Arbeitstier von der täglichen Routine und nahm es mit nach Hause. Gnadenbrot genießen, sozusagen... :)
Immerhin schon im fünften Jahr nach seiner Geburt, soll es wenigstens die verbleibenden Jahre noch ein bisschen Spaß haben - vor allem mit mir! So habe ich es, so gut ich es eben konnte, hoffentlich nach unser beider Bedürfnis, versorgt.
Und gestern war dann der Tag der absoluten Freiheit: Nachdem GeoGebra (eine Anwendung, die meine Frau sometimes braucht) auch für andere Betriebssysteme verfügbar ist, wurde die alternative zusätzliche Windows XP-Installation restlos von der Platte entfernt :))
Herrlich... ein guter Anfang! Somit ist das erste Drittel unserer heimischen EDV von den M$-Ketten befreit. Gemeinsam mit dem T-Mobile-Modem, indem eine A1-Internetkarte steckt und gOS wird mir mein ThinkPad T41 mit Sicherheit noch etliche Zeit viel (mobile) Freude bereiten :)
Interesse an freien Betriebssystemen? Vielleicht interessiert Dich das hier: Klick.
September 23, 2009 bei Andy
Kommentare (0)
Ich bin ja nicht zum ersten Mal hier - heute und jetzt aber wohl zum letzten Mal. Nicht, dass ich hier misshandelt oder sonstiges wurde. Aber meine Pläne haben einen anderen Weg eingeschlagen.
Das Gebäude ist mir wohlbekannt, nicht weit von meiner Arbeitsstätte weg. 1010 Wien, an prominenter Adresse nicht unweit der Rotenturmstraße. Die Filiale gehört zu einer Gruppe eines (kleineren) Bankenzusammenschlusses, der zum Beispiel mit "Regional verankert. National verbunden. International vernetzt." wirbt. Soll sein. Sie werden es überleben, zukünftig ohne mein Geld auszukommen :-)
Die beiden Türen, die mich vom ersten Stock, in dem die Beratungsmädchen und -burschen werken, trennen, öffnen sich pneumatisch. Die Ausstattung der einzelnen Büros und des Besprechungszimmers ist weiter nicht auffällig, die Größe der Räume ist wohl als mehr als ausreichend zu beschreiben.
Meinem Vater habe ich damals dazu geraten, Geld hier zu parken. Mein Gott, wie lange ist das her? Nach seinem Ableben habe ich das Depot übernommen. Es befanden sich keine riesigen Werte darauf und in den Jahren nach der Übernahme hatte ich keinen Kapitalbedarf, sodass es hier weiter verwaltet wurde. Das ist nun Vergangenheit!
Die Kosten der Verwaltung meiner Werte dürften sich vielleicht insgesamt auf 2 % p.a. belaufen. Damit ist das Unternehmen aber eh schon in der günstigeren Hälfte der Mitbewerber! Aber trotzdem zu teuer wenn man bedenkt, dass sich dieser Prozentsatz für mich als Anleger ja erst rechnet, wenn die Fondsmanager eine andauernde Outperformance (= Überrendite) erzielen, die darüber liegt.
Und? Schaffen sie es?
Die Antwort lautet natürlich "ja"... wenn man sie danach fragt. Mit ihren ausgeklügelten Analysen und Strategien "stehen sie uns auch in turbulenteren Zeiten zur Seite". Na sehr gut!
Das Problem ist nur: Auf jedes ihrer Veranlagungsprodukte gibt es -zig andere, die mir diverse Berater, Institute, Banken, Sparkassen, Versicherungen mit den gleichen Argumenten verkaufen wollen. Lauter Sieger an den Börsen? Alle auf dem ersten Platz mit völlig unterschiedlichen Konzepten? Und wenn nicht: Wer ist jetzt wirklich der bessere?
Also dann alles selbst (besser?) machen und jeden Tag mindestens eine Stunde seine Wertpapiere sichten (wie zum Beispiel hier beschrieben)?
Gut für all jene, die sonst keine (interessantere) Aufgabe haben; für mich jedoch indiskutabel...
Tja, Leute, jetzt ist wohl guter Rat teuer... ;-)
Wie seht ihr das?
September 22, 2009 bei wernhard
Kommentare (0)
via standard.at: http:/
Bin ja gespannt wie sich die einigen werden. So einen Milionenauftrag kann SAP nicht einfach fallen lassen. Andere Frage: Gibt es Alternativen zu SAP? Wenn ja, warum setzen dann soviele auf SAP? Denke, das ist ein ähnliches Beispiel wie bei "Mikroweich".